Haben Sie eingeschränkte Mobilität oder Schwierigkeiten mit langen Warteschlangen? Besuchen Sie den Guest Service in unserem Park, um ein Zugangsbändchen zu beantragen. Dieses Bändchen berechtigt Sie während Ihres Parkbesuchs zur Nutzung der Regelung für Menschen mit Behinderungen in Walibi.*
Ist Ihre körperliche Einschränkung nicht sichtbar? Dann benötigen wir eine eindeutige Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie nicht in der Lage sind, lange in einer Warteschlange zu stehen.
Achtung!
Sie haben nur Anspruch auf ein Bändchen, wenn Sie nachweisen können, dass es für Sie erforderlich ist. Dazu müssen Sie eine gültige Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als zwei Jahre ist und ausdrücklich bestätigt, dass Sie nicht lange in einer Warteschlange stehen können. Walibi fordert diese Bescheinigung an, da auch Besucher mit weniger sichtbaren Beeinträchtigungen (wie Autismus) unter diese Regelung fallen und unsere Mitarbeiter die Beurteilung nicht selbst vornehmen können.
*Menschen mit Behinderungen müssen immer von einer Begleitperson begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt und mindestens 1,40 m groß ist. Bei einer nicht sichtbaren Behinderung erhalten Sie ein rotes Bändchen, mit dem eine Begleitperson die Regelung nutzen kann. Bei einer körperlichen Behinderung erhalten Sie ein lila Bändchen, mit dem bis zu drei Begleitpersonen mitkommen können.